Sämtliche Besprechungen und Workshops wären aufgrund der Pandemie-Restriktionen ohne physischen Kontakt vor Ort im C._____ per Video-Calls, Telefonaten und E-Mails erfolgt. Folglich habe die Beschwerdegegnerin während der Beratungstätigkeit keine begleitenden Erkenntnisse aus der Umgebung der IT, der Infrastruktur und der dortigen Personen erhalten, welche ihr allenfalls einen auszugleichenden Wettbewerbsvorteil hätten verschaffen können. Die Beschwerdegegnerin habe zudem nie Kenntnis über irgendwelche Preisvorstellungen, Kapazitäten oder Wünsche der Vergabestelle gehabt, die nicht auch die anderen Anbieter gehabt hätten.