Im Oktober 2022 habe sie der Vorinstanz die gemeinsam erarbeiteten Unterlagen übergeben. Umfassende Analysen und Berichte seien keine erstellt worden. Die Vergabestelle habe erst nach Erhalt sämtlicher erarbeiteter Unterlagen von der Beschwerdegegnerin, basierend auf den gewonnenen Kenntnissen, mit der Aufarbeitung, Budgetierung und Vorbereitung der Ausschreibung sowie der Erstellung Ausschreibungsunterlagen begonnen.