Aus diesen Bestimmungen, die im Wesentlichen die bisherige Rechtsprechung zur Vorbefassung übernehmen (vgl. dazu CLAUDIA SCHNEIDER HEUSI, Vergaberecht IN A NUTSHELL, 4. Aufl. 2023 [nachfolgend: Vergaberecht IN A NUTSHELL], S. 104 ff.; GÖTZINGER/HERZOG, Die Vorbefassung nach revidiertem Beschaffungsrecht, walderwyss rechtsanwälte, Vergabe News Nr. 37, Januar 2024, S. 1) folgt, dass nicht jedes Mitwirken in der Vorbereitung einer öffentlichen Beschaffung automatisch zum Verfahrensausschluss führt.