Erstens habe die Vergabestelle sämtliche Erkenntnisse aus den Vorarbeiten im Rahmen der Ausschreibung transparent gemacht. Der umfassende Leistungsbeschrieb und der detaillierte Anforderungs- und Kriterienkatalog habe es allen Anbietern ermöglicht, ein genaues und spezifischen Angebot auszuarbeiten. Darüber hinaus würden keine Unterlagen oder Informationen bestehen, welche den Anbietern vorenthalten worden seien. Zweitens sei die minimale Angebotsfrist von 30 Tagen auf 55 Tagen erhöht worden. Die Vergabestelle habe damit alle nach Art. 14 IVöB erforderlichen Ausgleichsmassnahmen getroffen.