nisse der Kapazitäten und Zielvorstellungen der Vergabestelle verfügt, insbesondere über die Frage, welche IT-Leistungen das C._____ selber erbringen wolle und könne. Dies sei von entscheidender Bedeutung für die Ermittlung und Offerierung des Gesamtangebotspreises gewesen. Ebenso dürfte die Beschwerdegegnerin durch die intensive Zusammenarbeit mit dem C._____ im Rahmen des Beratungsmandates Kenntnisse über die Preisvorstellungen der Vergabestelle erlangt haben. Die Ausschreibungsunterlagen würden zudem Grafiken und Formulierungen enthalten, die nachweislich von der Beschwerdegegnerin stammten. Offenkundig sei der Inhalt der Submissionsunterlagen durch die Beschwerdegegnerin in der