bestelle mit der Weisung, "das Vergabeverfahren erneut und unter Ausschluss der B._____ AG durchzuführen" (vgl. auch Beschwerde, S. 27). Entgegen der Vergabestelle beschränkt sich das Begehren seinem klaren Wortlaut nach nicht auf eine erneute Evaluation (Beschwerdeantwort C._____, S. 9; vgl. auch Replik, S. 7 f.), sondern verlangt die erneute Durchführung des Vergabeverfahrens, was auch eine Neuausschreibung der Beschaffung miteinschliesst. In der Beschwerdebegründung rügt die Beschwerdeführerin im Wesentlichen zum einen die Vorbefassung der Zuschlagsempfängerin und zum anderen eine unzutreffende und intransparente Bewertung ihres eigenen Angebots. Ob diesen Rügen, sollten sie zu-