den gewichteten Zuschlagskriterien erhalten. Die Tabelle beschränkt sich auf die Beschwerdeführerin und die (nicht namentlich genannte) Zuschlagsempfängerin und enthält keine Begründungen für die Punktevergaben bei den einzelnen Zuschlagskriterien. Beim Debriefing, das am 26. März 2024 stattgefunden hat, wurden der Beschwerdeführerin anhand der Zuschlagskriterien die "Positiven Aspekte" und die "Optimierungspunkte / Risiken" ihres Angebots erläutert; letztere auch "im Vergleich" zu anderen Angeboten (Beilage 10 zur Beschwerdeantwort C._____). Gemäss Vergabestelle wurden der Beschwerdeführerin am Debriefing auch die Merkmale und Vorteile des berücksichtigten Angebots erläutert (Be-