Auch in Bezug auf das Begehren, das Verfahren erneut und unter Ausschluss der Beschwerdegegnerin durchzuführen, sei das Rechtsschutzinteresse gegeben. Damit werde die erneute Durchführung des gesamten -7- Vergabeverfahrens und insbesondere auch der Ausschreibung verlangt. Bei Gutheissung dieses Antrags könne die Beschwerdeführerin sehr wohl ein neues Angebot einreichen (Replik, S. 6 ff.; vgl. auch Stellungnahme vom 29. Juli 2024, S. 4 f.).