Daran änderten auch die "konsolidierten Gesamtbewertungen" in der Beschwerdeantwort der Vergabestelle nichts. Die dortigen Zahlen seien nicht nachvollziehbar und gänzlich unsubstanziert und unbegründet. Nicht einmal die Grobverteilung der Punkte auf die einzelnen Zuschlagskriterien bei den Anbietern sei aufgrund der vorgenommenen Schwärzungen für die Beschwerdeführerin ersichtlich.