10. Die Beschwerdeführerin nahm mit Eingabe vom 29. Juli 2024 unter Festhalten an ihren bisherigen Rechtsbegehren und prozessualen Anträgen zu den Dupliken Stellung. Die C._____ AG und die Beschwerdegegnerin äusserten sich mit Eingaben vom 5. bzw. 7. August 2024 noch einmal und hielten an ihren Begehren fest. 11. Das Verwaltungsgericht hat den Fall am 14. Oktober 2024 beraten und entschieden. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: