In prozessualer Hinsicht beantragte sie: -4- 2. Es sei der Beschwerdeführerin keine Akteneinsicht in die Offerte der Beschwerdegegnerin samt Beilagen sowie in die Unterlagen der Vorinstanz, die Rückschlüsse auf Geschäftsgeheimnisse der Beschwerdegegnerin zulassen, zu gewähren. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MwSt.) zu Lasten der Beschwerdeführerin.