C. Am 28. März 2024 reichte der Rechtsvertreter des Beschwerdeführers gegen den Einspracheentscheid beim Verwaltungsgericht des Kantons -3- Aargau (Verwaltungsgericht) Beschwerde ein und stellte folgende Anträge (act. 9 ff.): 1. Der Einspracheentscheid des Migrationsamtes Aargau vom 27. Februar 2024 sei vollumfänglich aufzuheben. 2. Die am 31.12.2023 ablaufende Aufenthaltsbewilligung des Beschwerdeführers sei zu verlängern. 3. Der Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung zu erteilen.