Aufgrund eines anonymen Hinweises tätigte das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) mit Hilfe der Kantonspolizei Aargau mit Blick auf das Vorliegen einer rein ausländerrechtlich motivierten Ehe weitere Abklärungen, gewährte dem Beschwerdeführer in der Folge das rechtliche Gehör betreffend Widerruf der Aufenthaltsbewilligung und Wegweisung aus der Schweiz und aus dem Schengenraum. Am 8. November 2023 verfügte das MIKA den Widerruf der am 31. Dezember 2023 ablaufenden Aufenthaltsbewilligung des Beschwerdeführers und wies ihn aus der Schweiz sowie aus dem Schengenraum weg (MI-act. 88 ff.).