A. Der Beschwerdeführer heiratete am 14. September 2019 in Tunesien eine Schweizer Bürgerin, reiste am 17. Dezember 2019 in die Schweiz ein und erhielt im Kanton Waadt im Rahmen des Familiennachzugs eine Aufenthaltsbewilligung (Akten des Amtes für Migration und Integration [MIact.] 7 ff.). Nach einem Kantonswechsel wurde ihm am 18. November 2020 im Kanton Aargau eine Aufenthaltsbewilligung erteilt (MI-act. 12). Die Aufenthaltsbewilligung wurde letztmals bis 31. Dezember 2023 verlängert (MIact. 38).