Nicht beantragt war hingegen eine Aufhebung und Wiederholung des Verfahren bzw. eine Neuausschreibung von BKP 214 Montagebau in Holz. Aufgrund der gesetzlichen Bindung des Verwaltungsgerichts an die gestellten Rechtsbegehren fiel eine Aufhebung des gesamten Verfahrens und die Anordnung einer erneuten Ausschreibung mit rechtmässigen Zuschlagskriterien trotz des festgestellten Ungenügens der Ausschreibungsunterlagen in Bezug auf das Zuschlagskriterium "Nachhaltigkeit" daher nicht in Betracht. Das Verwaltungsgericht hatte es vielmehr beim Hinweis auf die Möglichkeit eines Verfah- - 10 -