Auch sei nicht zu erkennen, auf welchen Grundlagen die Bewertung der "Betriebskosten, Lebenszykluskosten und Erneuerungskosten" erfolgt sei. Auch in Bezug auf die Lebenszykluskosten wären klare und messbare Vorgaben der Vergabestelle in den Ausschreibungsunterlagen zwingend notwendig gewesen. Insgesamt erscheine die Bewertung des Zuschlagskriteriums "Nachhaltigkeit" als mehrheitlich nicht sachbezogen, intransparent und letztlich nicht nachvollziehbar (Erw. II/4.3.5.2).