Der Abbruch des Verfahrens ist gemäss Art. 48 Abs. 1 IVöB auf www.simap.ch zu veröffentlichen. 3. 3.1. In der Verfügung vom 13. März 2024 und in Ziffer 3 der (Simap-)Publikation vom 19. März 2024 begründet die Vergabestelle den Verfahrensabbruch damit, dass eine rechtskonforme Neubewertung des Kriteriums "Nachhaltigkeit" nicht möglich sei.