2. Die von der A._____ AG gegen die Zuschlagserteilung an die C._____ AG erhobene Beschwerde hiess das Verwaltungsgericht mit Urteil WBE.2023.371 vom 21. Dezember 2023 gut. Es hob den angefochtenen Zuschlag auf und wies die Streitsache an die Stadt Q._____ zurück zu neuem Entscheid im Sinne der Erwägungen. 3. Mit Verfügung vom 13. März 2024 brach die Stadt Q._____ das Vergabeverfahren ab und kündigte an, die Arbeitsgattung BKP 214, Montagebau in Holz, im offenen Verfahren neu auszuschreiben. Der Abbruch des Verfahrens wurde am ______ 2024 auf www.simap.ch publiziert (Meldungsnummer ______).