B. 1. Gegen den Beschluss der Sozialkommission der Stadt Q._____ vom 4. Oktober 2023 erhob A._____ mit Eingabe vom 4. November 2023 Beschwerde und beantragte zur Hauptsache die Aufhebung des angefochtenen Entscheids. 2. Am 23. Februar 2024 entschied das Departement Gesundheit und Soziales (DGS), Kantonaler Sozialdienst, Beschwerdestelle SPG: 1. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde werden die Dispositivziffern 3 und der 2. Absatz der Dispositivziffer 4 des Entscheids der Sozialkommission der Stadt Q._____ vom 4. Oktober 2023 ersatzlos aufgehoben. 2. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen.