die E-Mail vom 29. Juni 2022 betrifft die Fallnummer 308064) und orientieren über die weiteren Verfahrensschritte; die von der Beschwerdeführerin als "Verfügung" bezeichnete E-Mail vom 30. Juni 2022 enthält bloss einen Link auf das Formular "ungedeckte Kosten Q1 2022". Entgegen der Ansicht der Beschwerdeführerin wurden folglich lediglich zwei Gesuche um Härtefallmassnahmen gestellt, welche am 13. Januar 2021 (Fallnummer 200458) und am 11. Mai 2022 (Fallnummer 308064) registriert wurden. Weitere Gesuche der Beschwerdeführerin liegen nicht vor.