Die übrigen E-Mails – wie diesen unschwer entnommen werden kann – beziehen sich sodann lediglich auf die unter den beiden erwähnten Fallnummern registrierten Gesuchsverfahren (die E-Mails vom 28. Januar 2021 und vom 25. Februar 2021 sowie das Schreiben des DVI, Generalsekretariat, vom 2. Mai 2022 betreffen die Fallnummer 200458; die E-Mail vom 29. Juni 2022 betrifft die Fallnummer 308064) und orientieren über die weiteren Verfahrensschritte; die von der Beschwerdeführerin als "Verfügung" bezeichnete E-Mail vom 30. Juni 2022 enthält bloss einen Link auf das Formular "ungedeckte Kosten Q1 2022".