2. Mit Verfügung vom 22. April 2021 wies das Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI), Generalsekretariat, das Gesuch um Härtefallmassnahmen ab. Die dagegen erhobene Verwaltungsbeschwerde wies der Regierungsrat mit Entscheid vom 2. März 2022 ab, soweit er darauf eintrat (RRB Nr. 2022-000203). Die nachfolgende Verwaltungsgerichtsbeschwerde wurde mit Urteil vom 26. September 2022 (WBE.2022.149) ebenfalls abgewiesen, soweit darauf eingetreten wurde. B. 1. Am 18. Februar 2023 reichte die A._____ AG beim Regierungsrat eine Rechtsverweigerungs-/Rechtsverzögerungsbeschwerde mit folgenden Anträgen ein: