Der Antrag auf Härtefallmassnahmen (Fallnummer 200583) wurde am 20. Januar 2021 gestellt und registriert. Zu diesem Zeitpunkt waren lediglich §§ 7a und 7b SonderV 20-2 in Kraft (§ 7b wurde mit der Änderung vom 20. Januar 2021 eingefügt; die Inkraftsetzung erfolgte rückwirkend per 14. Januar 2021; AGS 2021/01-01). §§ 7c und 7d SonderV 20-2 (Änderung vom 24. März 2021; Inkrafttreten am 1. April 2021; AGS 2021/03-01) traten erst nach Gesuchseinreichung in Kraft und fielen daher als anwendbare Gesetzesgrundlagen von vornherein ausser Betracht.