2. Mit Beschwerdeantwort vom 7. Mai 2024 beantragt das DVI, Generalsekretariat, im Namen des Regierungsrats die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei. 3. Mit freigestellter Replik vom 22. Mai 2024 hielt die Beschwerdeführerin an ihren Anträgen fest. 4. Das Verwaltungsgericht hat den Fall am 30. August 2024 beraten und entschieden. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: