Zusätzlich stellte die A._____ AG den Antrag auf Eröffnung eines Disziplinarverfahrens gegen die zuständigen Sachbearbeiter wegen herablassender Beleidigung und Verweigerung eines Entscheids über das eingereichte Gesuch. Eventualiter beantragte sie den Ausstand "für den Kanton Aargau" und die Überweisung zur umgehenden Behandlung und Beurteilung des Gesuchs Nr. 200583 "an einen anderen Kanton". 2. Mit Beschluss Nr. 2024-000123 vom 14. Februar 2024 entschied der Regierungsrat: 1. Auf das Ausstandsgesuch wird nicht eingetreten. -3- 2. Die Rechtsverweigerungsbeschwerde wird abgewiesen. (…)