laufsbericht der JVA vorne Erw. II/3.3.3.2.2 und Fallvorbereitung für Gremiumssitzung vom 13. Dezember 2017, VA act. 03/011 ff., insbesondere VA act. 03/021) sowie seine seit Mai 2019 geleisteten Wiedergutmachungszahlungen an die Opferhilfe (VA act. 05/022). Insgesamt zeigt der Beschwerdeführer ein Vollzugsverhalten, welches sich eher positiv auf die Legalprognose auswirkt.