Dem Beschwerdeführer wurde im Vollzugsbericht der JVA Lenzburg vom 26. Juni 2023 (VA act. 05/019 ff.) zusammenfassend ein gutes Vollzugsverhalten attestiert. Es sei aber auch zu Disziplinierungen im Zusammenhang mit der Arbeit gekommen (siehe vorne Erw. II/3.2). Hierzu geht aus dem Bericht Folgendes hervor: Am 31. Januar 2022 habe der Beschwerdeführer wegen unanständigen Verhaltens (lautstarke Auseinandersetzung mit einem Miteingewiesenen) verwarnt werden müssen und er sei in der Folge von der Malerei dem Garten zugeteilt worden. Zuvor sei der Beschwerdeführer rund fünf Jahre in der Malerei tätig gewesen und habe gute Arbeit geleistet.