II/3.3.3.2.5). Vor diesem Hintergrund kann den Ausführungen der KoFako, wonach für die Prognose massgebend negativ ins Gewicht falle, dass die Deliktanalyse im eigentlichen Sinne noch nicht erfolgt sei und die diesbezügliche therapeutische Behandlung noch am Anfang stehe, nicht länger gefolgt werden. Vielmehr hat der - 24 -