Gemäss den Ausführungen im Gutachten und in den beiden Therapieverlaufsberichten führt die Persönlichkeitsproblematik des Beschwerdeführers, welche sich insbesondere in einer neuen Partnerschaft zu einer erneuten Anpassungsstörung entwickeln könnte, zu einem erhöhten Rückfallrisiko. Im Verlauf der Therapie wurde keine Anpassungsstörung diagnostiziert (siehe vorne Erw. II/3.3.3.2.2 und 3.3.3.2.5). Aus dem Therapieverlaufsbericht vom 5. November 2024 geht zudem hervor, dass sich die im Gutachten beschriebenen Eigenschaften im Zusammenhang mit der Persönlichkeitsakzentuierung (ohne Krankheitswert) des Beschwerdeführers im Berichtszeitraum nicht gleichbleibend beobachten liessen.