Diese Voraussetzungen treffen auf das psychiatrische Gutachten der PDAG vom 29. Dezember 2015 zu. Die darin enthaltenen Erörterungen sind überzeugend und lassen sich mit den Ausführungen im Therapieverlaufsbericht der JVA vom 5. Juli 2023 als auch dem aktualisierten Bericht vom 5. November 2024 vereinbaren. Das Gutachten ist in sich schlüssig und nachvollziehbar, weshalb grundsätzlich darauf abzustellen ist. Gemäss den Ausführungen im Gutachten und in den beiden Therapieverlaufsberichten führt die Persönlichkeitsproblematik des Beschwerdeführers, welche sich insbesondere in einer neuen Partnerschaft zu einer erneuten Anpassungsstörung entwickeln könnte, zu einem erhöhten Rückfallrisiko.