Mit Stellungnahme vom 29. Januar 2025 informierte der PPD, dass die Therapie mit dem Beschwerdeführer ab Anfang Februar 2025 aufgrund personeller Veränderungen nicht weitergeführt werde (act. 253 f.). Unter Berücksichtigung der erreichten Therapieziele im geschlossenen Vollzug und der gesetzlichen Höchstdauer der Ambulanten Behandlung nach Art. 63 StGB per 31. Mai 2025 erscheine die Fortführung der Therapie bei einem anderen Therapeuten weder zweckmässig noch realistisch, wenn man die aktuelle Wartezeit des Dienstes von ca. 12 bis 18 Monaten berücksichtige.