Ein deliktpräventiver Ansatz, der die Erhaltung bzw. weitere Störung von Fähigkeiten und sozialen Kompetenzen sowie den Ausbau von Zukunftsperspektiven in den Vordergrund stelle, könne entscheidend dazu beitragen, Rückfälle zu verhindern und den Beschwerdeführer nachhaltig zu stabilisieren. Dafür könnte ein Wechsel in ein anderes Gefängnis in Betracht gezogen werden, wo er die Möglichkeit hätte, am Aufbau eines stützenden sozialen Netzes (inkl. Wiederaufbau der familiären Beziehungen) sowie dem Ausbau von selbststärkenden und deliktpräventiven Zukunftsperspektiven zu arbeiten und so die Grundlage für eine erfolgreiche Reintegration in die Gesellschaft zu legen.