Bei einer erneuten Ablehnung der bedingten Entlassung erscheine es notwendig, den Fokus auf den Ressourcenaufbau bzw. den Ressourcenerhalt zu legen. Ein deliktpräventiver Ansatz, der die Erhaltung bzw. weitere Störung von Fähigkeiten und sozialen Kompetenzen sowie den Ausbau von Zukunftsperspektiven in den Vordergrund stelle, könne entscheidend dazu beitragen, Rückfälle zu verhindern und den Beschwerdeführer nachhaltig zu stabilisieren.