Parallel dazu habe mit dem Beschwerdeführer die Behandlungssequenz III "Deliktprävention" aufgenommen werden können, wobei die Hauptzielsetzung dieser Behandlungsphase eine ressourcenorientierte Arbeit sei, die auf die Förderung von deliktpräventiven Verhaltensweisen/Haltungen abziele. In diesem Zusammenhang hätten mit dem Beschwerdeführer notwendige Risikomanagement-Strategien ausgearbeitet werden können. Limitierend müsse angefügt werden, dass die gelernten Emotionsregula- tions- und Konfliktlösestrategien aufgrund fehlender Bewährungsfelder (Fehlen einer Partnerschaft oder Vollzugsprogressionen) bis anhin nicht hätten erprobt werden können.