Weiter sei auf den damaligen ängstlich-depressiv gefärbten psychischen Zustand nach der Trennung zur Geschädigten fokussiert worden. Dabei habe der Beschwerdeführer detailliert über die Entwicklung der ängstlich-depressiven Symptome über die Monate zwischen der Trennung zur Geschädigten und des Tötungsdelikts berichten können. Somit habe er erkannt, dass er einen ungesunden und dysfunktionalen Umgang mit der Trennung gehabt habe und emotional sowie kognitiv nicht in der Lage gewesen sei, das Beziehungsende zu akzeptieren.