Nachdem der Beschwerdeführer lange Zeit das Bild einer "einzigartigen Liebe" aufrechterhalten und Probleme bzw. potenziell negative Aspekte ausgeblendet habe, habe er nun die Realisation zugelassen, dass es sich dabei um eine "krankhafte", ungesunde Liebe gehandelt habe. In der Auseinandersetzung mit sich, seinen Gefühlen und Gedanken habe er nun selbstreflektierte Töne angeschlagen, indem er ansatzweise eigene Fehlverhaltensweisen und ungesunde, problematische Einstellungen in der Beziehung (Abhängigkeitskonstellation, gegenseitiger Eifersucht [bzw. Kontrollanspruch], Beziehung als Hauptquelle seines Selbstwertgefühls und seiner Selbstdefinition) zugegeben habe.