Seit der letzten Berichterstattung vom 5. Juli 2023 hätten 45 weitere Sitzungen à 45-60 Minuten unter Zuhilfenahme eines Dolmetschers ([...]) stattgefunden. Die Gesamtzahl der Sitzungen belaufe sich mittlerweile auf 104 Sitzungen. Bis zum 3. Dezember 2024 sind ausweislich der Akten drei weitere Sitzungen hinzugekommen (vgl. E-Mail von F._____ an G._____ vom 3. Dezember 2024, act. 226). Dem Beschwerdeführer wird wiederum eine Kooperation und Auskunftsbereitschaft attestiert, wobei unverändert eine Tendenz zur Ungeduld/Impulsivität geschildert wird, weil er den Dolmetscher jeweils nicht fertig übersetzen liess oder die Therapeutin nicht habe zu Wort kommen lassen.