und seine Mutter in Q._____. In der Folge wurden dem Beschwerdeführer die drei Voraussetzungen für eine bedingte Entlassung erklärt, insbesondere dass keine schlechte Legalprognose vorhanden sein dürfe. Der Beschwerdeführer erklärte, dass der Therapiebericht nicht mit ihm besprochen worden sei und er nicht wisse, was er tun müsse, um die Chancen für eine bedingten Entlassung zu erhöhen (VA act. 09/006 f.). Schliesslich wurden dem Beschwerdeführer die Ergebnisse der Beurteilung der KoFako erklärt und dass die Vollzugsbehörde aus denselben Gründen beabsichtige, die bedingte Entlassung zu verweigern. Hierzu nahm der Beschwerdeführer keine Stellung.