3.3.3.2.4. Anlässlich der persönlichen Anhörung am 12. Dezember 2023 wurden dem Beschwerdeführer die Ausführungen im Therapieverlaufsbericht vom 5. Juli 2023 zu seinem Rückfallrisiko mitgeteilt. Daraufhin gab der Beschwerdeführer zu Protokoll, sein Verhalten im Strafvollzug sei gut. Er habe sich angepasst verhalten, Probleme vermieden und hoffe, dass er bedingt entlassen werde. Er verstehe nicht, weshalb er nicht bedingt entlassen werden solle. Das Wichtigste seien seine Söhne in T._____ und seine Mutter in Q.