Warnsignale könnten mit Bewährungshilfe überwacht und mit Präventivstrategien (vor allem tiefgehendes Wissen über Risikofaktoren, funktionales Risikomanagement) in einer deliktorientierten, ambulanten Therapie erarbeitet werden. Würde der Beschwerdeführer eine neue Partnerschaft eingehen, wäre eine erneute Risikoabklärung hinsichtlich zusätzlich benötigter Strategien zur Überwachung, Behandlung und Kontrolle notwendig. Der Beschwerdeführer zeige sich offen gegenüber einer therapeutischen Begleitung in Freiheit und ziehe es in Betracht, auch auf freiwilliger Basis eine Therapie weiterzuführen (VA act. 06/023).