Grundsätzlich bestehe ein geringes Rückfallrisiko, welches indessen erhöht sei, wenn der Beschwerdeführer eine ähnliche Beziehungskonstellation eingehe. Im geschlossenen Vollzug sowie bei allfälligen Vollzugsprogressionen, wie begleiteten Ausgängen, seien die aktuell vorhandenen Risikomanagement-Strategien (deliktorientierte Psychotherapie im Einzelsetting, Monitoring einer allfälligen Kontaktaufnahme im Sinne einer Partnerschaftsentwicklung) ausreichend.