Im Unterschied zu seinen vorangehenden Beziehungen, bei welchen der Beschwerdeführer sowohl positive als auch negative Aspekte erfahren habe, habe er die soziale Realität in der Beziehung zum Opfer verzerrt wahrgenommen. Da die Beziehung die Hauptquelle des Selbstwertgefühls und der Selbstdefinition des Beschwerdeführers darstelle, sei es selbstbildgefährdend gewesen, hätte er die Realisation zugelassen, dass diese Beziehung – wie jede andere auch – gewisse Schwierigkeiten und Probleme aufweise. Stattdessen habe er das Bild einer "einzigartigen Liebe" aufrechterhalten, indem er potenziell negative Aspekte ausgeblendet habe.