Es sei eine eingehende Beziehungsanamnese erhoben worden, um lebensgeschichtliche Unterschiede im Umgang mit einem (drohenden) Beziehungsende herauszuarbeiten. Dabei habe sich auch bei den vorangehenden Beziehungen des Beschwerdeführers und nicht nur bei der Beziehung zum Opfer eine Unfähigkeit des Beschwerdeführers, Ursachen für das Scheitern der Beziehungen auch bei sich selbst zu sehen, erkennen lassen. Eigene Fehlverhaltensweisen, wie Lügen oder sexuelle Untreue, habe der Beschwerdeführer bagatellisiert oder externalisiert. In diesem Bereich habe der Beschwerdeführer eine lediglich beschränkte Fähigkeit zur Perspektivenübernahme gezeigt.