Hinsichtlich der Deliktarbeit habe er eine ambivalente Haltung gezeigt. Einerseits habe eine Vermeidungstendenz bestanden, da die Erinnerung an das Delikt für den Beschwerdeführer aufwühlend und schmerzhaft gewesen sei. Andererseits habe der Beschwerdeführer auch gewünscht, endlich verstehen zu können, wie er eine solch heftige und destruktive Handlung habe ausführen können. Trotz der Widerstände sei es dem Beschwerdeführer gelungen, sich auf den therapeutischen Prozess einzulassen. Es habe eine hinreichende Therapiemotivation bestanden. Eine Veränderungsmotivation habe sich aus dem hohen Leidensdruck, welcher durch seine Tat entstanden sei, ergeben.