Im Rahmen der sequenziellen Behandlung habe der Beschwerdeführer die Behandlungssequenz I absolviert. Dabei seien Informationsvermittlung, Motivationsarbeit, die Identifizierung und Stärkung von Ressourcen sowie eine sorgfältige Indikationsstellung im Zentrum gestanden. Der Beschwerdeführer habe sich grundsätzlich offen gegenüber therapeutischen Gesprächen gezeigt, habe ausführlich über seine Lebensgeschichte gesprochen und auch einen Einblick in schmerzhafte Erlebnisse gewährt. Hinsichtlich der Deliktarbeit habe er eine ambivalente Haltung gezeigt.