Aktuell hätten sich die Symptome der Anpassungsstörung beim Beschwerdeführer zwar abgeschwächt. Dies aufgrund professioneller Betreuung durch regelmässige Gespräche und unterstützende Medikation, aber auch durch emotional stabilisierende Hilfen, wie der Arbeitstätigkeit und der Unterstützung durch Mitgefangene. Andere psychische Störungen, welche den Verlauf komplizieren könnten, würden nicht vorliegen. Die Prognose bezüglich der Anpassungsstörung sei deshalb prinzipiell günstig. Es müsse aber berücksichtigt werden, dass das Risiko, erneut eine Anpassungsstörung zu entwickeln, beim Beschwerdeführer erhöht sei, insbesondere im Rahmen von - 15 -