Aus dem Gutachten geht weiter hervor, dass der Intimizid durch den Beschwerdeführer aus Erschütterung der Selbstdefinition des Beschwerdeführers erfolgt sei. Das drohende Ende der Beziehung habe das Selbstbild des Beschwerdeführers erschüttert. Die innere Abhängigkeit des Beschwerdeführers von seiner Partnerin, das Fehlen von Alternativen und seine Unfähigkeit, im Rahmen seiner narzisstischen Persönlichkeitsanteile Ursachen für das Scheitern der Beziehung auch bei sich selbst zu sehen, hätten diese Entwicklung gefördert. Die unwiderrufliche Trennungsentscheidung der Partnerin habe eine endgültige Entwertung des Beschwerdeführers dargestellt und dessen Lebensentwurf zerstört.