3.3.3.2. 3.3.3.2.1. Im forensisch-psychiatrischen Gutachten der PDAG vom 29. Dezember 2015, verfasst von C._____, Leitende Oberärztin Forensik mit Zertifikat Forensische Psychiatrie SGFP, und zudem beurteilt und bezüglich der Schlussfolgerungen bestätigt durch Dr. med. H._____, Chefarzt Forensik, Schwerpunkt Forensische Psychiatrie FMH, wurde beim Beschwerdeführer eine Anpassungsstörung, Angst und depressive Reaktion gemischt (ICD- 10 F43.22) für den Tatzeitraum und für den Tatzeitpunkt diagnostiziert (VA act. 07/078). Daneben wurden histrionische und narzisstische Persönlichkeitsakzentuierungen, aber ohne Krankheitswert, festgestellt.