3.3.3. 3.3.3.1. Bei den prognostisch zu berücksichtigenden Persönlichkeitsmerkmalen des Täters handelt es sich um Merkmale, welche auf strafrechtlich relevante Denk- und Verhaltensmuster hinweisen, wie unter anderem eine erhöhte Kränkbarkeit, Impulsivität, Selbstbezogenheit, Aggressivität, eine Tendenz, Verhalten und Absichten anderer generell als feindselig wahrzunehmen, ein übersteigerter Dominanzanspruch sowie ein ausgeprägtes Geltungsbedürfnis oder sexuell deviante Interessen (zum Ganzen KOLLER, a.a.O., N. 8 zu Art.