___ gelebt. In gesundheitlicher Hinsicht gab der Beschwerdeführer an, in den Jahren 2011 und 2012 wegen Stress und Depressionen Medikamente eingenommen zu haben. Aus der Beurteilung der KoFako vom 4. September 2023 geht weiter hervor, dass der Bruder des Beschwerdeführers am 26. September 2011 in Q._____ seine schwangere Verlobte und danach sich selbst getötet habe (VA act. 08/015 f.). Zusammenfassend erscheint das Vorleben des Beschwerdeführers von diversen Schicksalsschlägen und einem unsteten Lebensstil, insbesondere in beruflicher Hinsicht, geprägt zu sein. Zwar ist es dem Beschwerdeführer - 12 -